SamBid Grundsätze für das Einstellen von Artikeln
Die Regelungen für das Einstellen von Artikeln sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SamBid aufgeführt.
Bitte beachten Sie dazu auch folgende Grundsätze:
Allgemeine Pflichten
Der Verkäufer hat sein Angebot richtig und vollständig zu beschreiben. Hierbei muss er alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware nicht nur unerheblich mindern, wahrheitsgemäß angeben. Zudem muss er die Nutzer über das Eigentum an dem angebotenen Artikel, seine Verfügungsbefugnis und Lieferfähigkeit, die Angebotsdauer sowie die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung bzw. Erfüllung vollständig informieren.
Veräußert der Verkäufer Waren und/oder Dienstleistungen auf den SamBid Websites an Verbraucher in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit, muss er den Nutzern mit der Artikelbeschreibung auch seinen Namen und/oder seine Firma sowie seine Anschrift mitteilen. Im Falle eines Verkaufs gegen Höchstgebot in Form einer Powerauktion müssen alle angebotenen Gegenstände gleich sein (Größe, Farbe, Muster, Modell etc.).
Der Verkäufer kann seinen Artikel mit Worten, Zeichnungen oder Bildern beschreiben oder auf den Webseiten von SamBid einen Link zu Texten, Zeichnungen oder Bildern zur Verfügung stellen, die den angebotenen Artikel beschreiben. Die Beschreibung der Ware sowie Zeichnungen und Bilder dürfen keine Werbung für andere als die angebotene Ware enthalten, insbesondere nicht durch Verweisung mittels Links auf die eigene Homepage. Sie dürfen keine Gesetze oder Verordnungen verletzen (insbesondere urheberrechtliche, verbraucherschutzrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Regelungen, Diskriminierungsverbote etc.).
Weitergehende Informationspflichten des Verkäufers gegenüber Verbrauchern die sich aus dem Fernabsatzgesetz, dem Verbraucherkreditgesetz oder anderen gesetzlichen Bestimmungen ergeben können, bleiben unberührt. Die Erfüllung dieser Informationspflichten ist allein Sache des Verkäufers.
Gebührenabwälzung
Verkäufern ist es nicht erlaubt, zusätzlich zum Endpreis für Artikel Gebühren und Provisionen auf Käufer umzulegen und von diesen einzufordern.
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